Datenschützer machen darauf aufmerksam, dass in allen REWE- und Penny-Märkten bei einer Zahlung mit der EC-Karte gleichzeitig eine Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung und -weitergabe unterschrieben werden muss. Dieser Vorgang sei eindeutig rechtswidrig.
Die Datenschützer sind der Meinung, dass die Kunden durch den Zeitdruck an der Kasse nicht in der Lage sind, die Einwilligungserklärung durchzulesen, dass sich in den Filialen keinerlei Hinweise auf diese Vorgehensweise befinden und dass der Kunde keinen Beleg für seine Unterschrift erhält.
REWE hingegen ist der Meinung, dass angesichts der hohen Anzahl an Kunden im Rahmen des Umweltschutzes auf eine Belegquittung verzichtet werden muss. Mit der Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg wird die Weitergabe der Daten an zwei Wirtschaftsauskunfteien und einem Zahlungsdienstleister erteilt


Mai 26th, 2010
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Wirklich schönes Template
Hallo.
Ich mochte mit Ihrer Website chkonline.de Links tauschen